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Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen – SiGeKo

Sind auf einer Baustelle Beschäftigte verschiedener Firmen tätig, so sind anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu befolgen:

  • Schutzmaßnahmen vor kooperationsbedingten Gefährdungen
  • Gemeinsame Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen
  • Sicherheitskoordination räumlicher und zeitlicher Abläufe
  • Maßnahmen bezüglich gewerkbezogener Gefährdungen
  • Sicherheitsmaßnahmen bei besonders gefährlichen Arbeiten (Anhang II der BaustellV)

Dazu ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SigePlan) zu erstellen. Der Koordinator legt hierbei gemäß §3 Baustellen Verordnung die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fest. Er koordiniert und überprüft diese in der Planungs- und Ausführungsphase von Baumaßnahmen.